Willkommen auf der Homepage der Gemeinde St. Peter ob Judenburg
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8755 St. Peter ob Judenburg,
Hauptstraße 17

Tel: 03579-2287

Fax: 03579-2287-15

E-Mail: gde@st-peter-judenburg.gv.at
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Förderungen

Heizungs- und Solaranlagen
Biomasseheizungen

Biomasseheizungen (Pellets / Hackschnitzel / Stückholz) werden mit € 300,-- gefördert.
Erforderlich sind die baurechtliche Mitteilung bzw. Genehmigung, ein Attest des Rauchfangkehrers, eine Bestätigung eines Installateurs über den Einbau, sowie die Vorlage der Rechnung.

Fernwärmeanschluss

Ebenfalls mit € 300,-- gefördert wird auch der Anschluss an die Fernwärme. Erforderlich ist die Bestätigung über den Anschluss. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Werner Hofbauer GM Eins GmbH, Traisenpromenade 51, 3100 St. Pölten, unter 02742-360-356 oder 0676/36 46 730. E-Mail:g.hofbauer@gmeins.at

Solaranlagen

Solaranlagen werden mit € 30,-- / m² gefördert, die  Maximalförderung beträgt € 300,--. Erforderlich sind eine baurechtliche Mitteilung bzw. Genehmigung, ein Produktdatenblatt/Lagebeschreibung, sowie eine Rechnungskopie.

Photovoltaikanlagen

Die Förderung von Photovoltaikanlagen für private Gebäude, bei Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg beträgt € 60,-- pro KWp / max. 5 KWp / Höchstbetrag € 300,--. Erforderlich sind eine baurechtliche Mitteilung bzw. Genehmigung, ein Produktdatenblatt/Lagebeschreibung, sowie eine Rechnungskopie.

 

Formular Ansuchen Förderungen

 

Kinder und Jugendliche

Geburt

Anlässlich der Geburt eines Kindes wird ein Sparbuch mit € 150,-- überreicht.

Windelgutschein

Für waschbare Windelsysteme gibt es neben Förderungen des Landes und des Abfallwirtschaftsverbandes einen Gemeindezuschuss von € 73,--. Der Gutschein liegt bei der Gemeinde auf.

Kinderferienaktionen€ 40,-- Förderung
Schülerbeihilfe

€ 50,-- einmal im Jahr. Vorzulegen ist die Bestätigung des Internats / Meldebestätigung des 2.Wohnsitzes.

Mobilitätszuschuss Studierende         € 150,-- je Semester. Richtlinien lt. Ansuchen (Download)

 

Landwirtschaft

Besamungszuschuss für Rinder

           Für weibliche Rinder ab 18 Monaten in der Höhe von € 22,--

 

Gewerbe

Lehrlingsförderung

Im Gemeindegebiet ansäßige  Betriebe erhalten pro Lehrling eine Förderung von € 330,-- jährlich bzw. den anteilsmäßigen Betrag, wenn das Lehrverhältnis während des Jahres beginnt bzw. endet.

Schaffung neuer Arbeitsplätze

Die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird über eine Kommunalsteuerermäßigung gefördert. 
Die Ermäßigung beträgt je Arbeitsplatz 40 % im 1. Jahr, 30 % im 2., 20 % im 3. und 10 % im 4. Jahr (ausgenommen 3G-Gewerbepark) 

 



Förderungen