Förderungen
Heizungs- und Solaranlagen | ||
Biomasseheizungen | Biomasseheizungen (Pellets / Hackschnitzel / Stückholz) werden mit € 300,-- gefördert. | |
Fernwärmeanschluss | Ebenfalls mit € 300,-- gefördert wird auch der Anschluss an die Fernwärme. Erforderlich ist die Bestätigung über den Anschluss. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Werner Hofbauer GM Eins GmbH, Traisenpromenade 51, 3100 St. Pölten, unter 02742-360-356 oder 0676/36 46 730. E-Mail:g.hofbauer@gmeins.at | |
Solaranlagen | Solaranlagen werden mit € 30,-- / m² gefördert, die Maximalförderung beträgt € 300,--. Erforderlich sind eine baurechtliche Mitteilung bzw. Genehmigung, ein Produktdatenblatt/Lagebeschreibung, sowie eine Rechnungskopie. | |
Photovoltaikanlagen | Die Förderung von Photovoltaikanlagen für private Gebäude, bei Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg beträgt € 60,-- pro KWp / max. 5 KWp / Höchstbetrag € 300,--. Erforderlich sind eine baurechtliche Mitteilung bzw. Genehmigung, ein Produktdatenblatt/Lagebeschreibung, sowie eine Rechnungskopie.
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Kinder und Jugendliche | ||
Geburt | Anlässlich der Geburt eines Kindes wird ein Sparbuch mit € 150,-- überreicht. | |
Windelgutschein | Für waschbare Windelsysteme gibt es neben Förderungen des Landes und des Abfallwirtschaftsverbandes einen Gemeindezuschuss von € 73,--. Der Gutschein liegt bei der Gemeinde auf. | |
Kinderferienaktionen | € 40,-- Förderung | |
Schülerbeihilfe | € 50,-- einmal im Jahr. Vorzulegen ist die Bestätigung des Internats / Meldebestätigung des 2.Wohnsitzes. | |
Mobilitätszuschuss Studierende € 150,-- je Semester. Richtlinien lt. Ansuchen (Download)
Landwirtschaft | ||
Besamungszuschuss für Rinder | Für weibliche Rinder ab 18 Monaten in der Höhe von € 22,-- | |
Gewerbe | ||
Lehrlingsförderung | Im Gemeindegebiet ansäßige Betriebe erhalten pro Lehrling eine Förderung von € 330,-- jährlich bzw. den anteilsmäßigen Betrag, wenn das Lehrverhältnis während des Jahres beginnt bzw. endet. | |
Schaffung neuer Arbeitsplätze | Die Schaffung neuer Arbeitsplätze wird über eine Kommunalsteuerermäßigung gefördert. | |
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